Gebührenübersicht

 

Mein Behandlungshonorar berechne ich mit 22,50€ je angebrochener Viertelstunde.
 

Die gesamten Behandlungskosten richten sich nach der Therapieform und Behandlungszeit und können aufgrund der individuellen Beschwerdebilder unterschiedlich sein. Die ungefähre Höhe der Kosten für Ihre Behandlung besprechen wir zu Beginn der Therapie.

 

 

Erstanamnese Erwachsene:                                   Dauer ca. 1,5 - 2 Stunden

(umfasst Vorbereitung, Anamnese und
Erläuterung evtl. Laboruntersuchungen)

 

Folgetermin Homöopathie, Hormontherapie,
Phytotherapie, Darmtherapie u.a:
                          Dauer ca. 20 - 50 min.

 

Befundbesprechung:                                              Dauer ca. 45 - 60 min.

 

Fußreflexzonentherapie:                                        Dauer ca. 55 min.  

 

Beratung via Videosprechstunde, E-Mail und Telefon rechne ich ebenfalls zum o.a. Honorarsatz ab.

 

Alle Behandlungen werden von mir über die Abrechnungsstelle SoliPrax abgerechnet. Die Rechnung wird Ihnen von der Abrechnungsstelle zugesandt und ist dann, unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer privaten Krankenkasse, innerhalb des dort angegebenen Zeitrahmens zahlbar.

 

 

Für Patienten mit privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen:

Für PatientInnen mit einer privaten (Zusatz-) Versicherung kann eine Abrechnung in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) erstellt werden. Allerdings behalte ich mir
, je nach Behandlung, einen Wechsel innerhalb der Gebührensätze des GebüH vor, ebenso wie Faktorerhöhungen und Mehrfachabrechnungen der einzelnen Leistungsziffern.

 

Die privaten Krankenkassen erstatten die Rechnungen nach verschiedenen Leistungstabellen. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, daß ich für die Übernahme der Behandlungskosten durch Ihre Krankenversicherung keine Gewähr geben kann, da ich mein Honorar nach Zeit abrechne.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei einer evtl. Ablehnung von Kostenübernahmen durch Ihre Versicherung keine Gutachten oder Schreiben für Widersprüche durch mich erstellt werden.

 

Für gesetzlich Krankenversicherte ohne Zusatzversicherung:

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Leistungen von Heilpraktikern leider nicht oder nur in Ausnahmefällen anteilig.

Eine Ausnahme stellt die IKK Südwest dar: da ich als qualifizierter Leistungserbringer in ihr Anbieterverzeichnis aufgenommen wurde, können Versicherte dieser Krankenkasse die von mir gestellten Rechnungen einreichen und erhalten eine anteilige Erstattung.



Preise gültig ab 01.04.2023

 

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© Stefanie Schlotthauer, Heilpraktikerin; Insterburger Str. 26, 53117 Bonn, Tel: 0228-96779567

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